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KFS/BW 1 · Neufassung

Vom Auftrag zum Gutachten

Was zwischen Auftrag und fertigem Gutachten geschieht – und wie Sie sich vorbereiten.

Ein Gutachten ist so belastbar wie sein Weg.

Das neue Fachgutachten KFS/BW 1 vom 6. November 2025 gilt für Aufträge, die nach dem 30. Juni 2026 angenommen werden (Rz 1).

Es beschreibt genauer, was zwischen Auftrag und fertigem Gutachten zu geschehen hat.

Was bedeutet das für Ihre Vorbereitung?

Fünf Schritte: Auftrag · Unterlagen · Planung · Bewertung · Gutachten

Der Auftrag bestimmt den Wert.

Zu Beginn ist ein schriftlicher Auftrag mit Mindestinhalt einzuholen (Rz 190):

  • Wertmaßstab und Zweck – welcher Wert, wofür und aus wessen Sicht
  • Funktion – neutraler Gutachter, Berater einer Partei oder Schiedsgutachter (Rz 25)
  • Stichtag – spätere Entwicklungen zählen nur, wenn sie bereits angelegt waren (Rz 44 f)

In der Praxis: Bei Scheidung, Erbfall oder Austritt liegt der Stichtag oft länger zurück.

Die Planung ist das Herzstück.

Bewertet wird die Zukunft. Der Sachverständige beurteilt die Plausibilität der Planung (Rz 83):

  • Vergangenheit als Basis – mind. zwei bis drei Jahre, bereinigt um Einmaleffekte (Rz 67 f)
  • Integrierte Planung – Planbilanz, Plan-GuV und Finanzplan (Rz 71)
  • Formell und materiell plausibel – rechnerisch richtig, stimmig mit Vergangenheit und Markt (Rz 84 ff)

Bei KMU: Die Mitwirkung des Sachverständigen bei fehlenden Planungsteilen ist zulässig (Rz 166).

Oft übersehen: Gegenprobe und KI.

Gegenprobe am Markt

Das Ergebnis ist mit einem anderen Ansatz zu plausibilisieren, insbesondere mit Multiplikatoren (Rz 50).

Künstliche Intelligenz

Ob und wie KI im Bewertungsprozess eingesetzt wurde, ist im Gutachten offenzulegen (Rz 191).

Die Vollständigkeitserklärung ersetzt nicht das eigene Urteil des Sachverständigen (Rz 91).

Aus unseren Mandaten: Management-Buy-out in Oberösterreich

Bewertung eines mittelständischen Fertigungsbetriebs im Rahmen eines Management-Buy-outs. Gutachten nach KFS/BW 1 als Verhandlungsbasis zwischen Alteigentümer und Geschäftsführung.

Gutachten als Verhandlungsbasis akzeptiert
Anonymisiertes Beispiel – Diskretion hat für uns höchste Priorität.

Bewertung geplant? Wir klären den Ablauf.

Anlass, Unterlagen und Zeitplan – im kostenlosen Erstgespräch besprechen wir, was Ihr Fall erfordert.

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Orth & Rumpl · Mag. René Orth · Dr. Josef Rumpl · Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige
Allgemeine Information – ersetzt keine individuelle Beratung.