Vier Wertmaßstäbe – und warum die Wahl das Ergebnis verändert.
Derselbe Anteil. Zwei verschiedene Werte.
Das neue Fachgutachten KFS/BW 1 unterscheidet vier Wertmaßstäbe. Es gilt für Aufträge, die nach dem 30. Juni 2026 angenommen werden (Rz 1).
Die erste Frage lautet daher nicht „Was ist es wert?“ – sondern: Welcher Wert ist gemeint?
- Objektivierter Unternehmenswert
- Marktwert
- Typisierter subjektiver Unternehmenswert
- Schiedswert
Objektivierter Wert: ohne Abschläge.
Er gilt, wenn Interessen gegensätzlich sind und Gleichbehandlung gefordert ist (Rz 17).
- Finanzielle Kontrolle unterstellt – unabhängig von der Beteiligungshöhe (Rz 17)
- Quotaler Wert – Minderheitsabschläge und Mehrheitszuschläge sind unzulässig (Rz 137)
- Kein Fungibilitätsabschlag – dauerhaftes Halten wird unterstellt (Rz 136)
Methode: Ertragswert- oder DCF-Verfahren, plausibilisiert insbesondere über den Marktansatz (Rz 50).
Marktwert: der realistische Preis.
Neu im Fachgutachten: der erwartete Preis zwischen unabhängigen Parteien am Stichtag (Rz 19).
- Reale Marktbedingungen – auch der Einfluss auf die Unternehmenspolitik zählt (Rz 21)
- Zu- und Abschläge – marktüblich, inklusive Fungibilitätsrisiko (Rz 147, 149)
- Marktpreise zuerst – sonst Ertragswert/DCF und Multiplikatoren parallel (Rz 51)
Konzept: Ein Tauschwert: Unterstellt wird die Veräußerung am Bewertungsstichtag (Rz 21, 139).
Oft übersehen: Der Anlass entscheidet.
Zuordnung nach KFS/BW 1 E 9
Abfindung (§ 2 GesAusG, § 137 UGB): objektivierter Wert. Pflichtteil (§§ 778 ff ABGB): Marktwert.
Verträge prüfen
Abfindungsklauseln im Gesellschaftsvertrag können eigene Vorgaben zur Bewertung machen.
Der Wertmaßstab gehört in den Auftrag – vor die erste Berechnung (Rz 190).
Ein 20-%-Anteil, zwei Ergebnisse
Fiktives Rechenbeispiel
Wert des Eigenkapitals: 10,0 Mio. Euro. Quotaler Anteil: 2,0 Mio. Euro.
Objektivierter Wert
quotal, ohne Abschläge
2,00 Mio.
Marktwert
angenommen −10 % Minderheit, −35 % Fungibilität
1,17 Mio.
Über 40 % Unterschied – allein durch den Maßstab
Frei gewählte Zahlen zur Veranschaulichung, kein Mandat. Abschläge multiplikativ: 2,0 × 0,90 × 0,65.
Erst den Maßstab klären, dann bewerten.
Welcher Wertmaßstab passt zu Ihrem Anlass? Wir besprechen es mit Ihnen im kostenlosen Erstgespräch.